Bundestag beschließt automatische IP-Abfrage ohne Richtervorbehalt
Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung zur Reform der Bestandsdatenauskunft mit den Stimmen und CDU/CSU, FDP und SPD verabschiedet. Die neue Regelung wird von Richtern, Datenschützern, Piraten, den Grünen und der Linken kritisiert, von der Union und SPD als kluger und Kompromiss verteidigt.
Nachdem die alte Regelung vom Bundesverfassungsgericht als teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet wurde, musste die Bestandsdatenauskunft neu geregelt werden. Der Bundestag hat nun die neue Regelung verabschiedet, die von vielen Datenschützern stark kritisiert wird. Bestandsdaten sind beispielsweise Informationen darüber, wem eine IP-Adresse oder eine Telefonnummer wann zugeordnet war, aber auch PINs, PUKs oder Passwörter sind in die neue Regelung eingeschlossen.
Die Herausgabe von IP-Adressen samt Inhaber an deutsche Behörden kann laut dem neuen Gesetz ohne Richtervorbehalt und automatisiert erfolgen, was Datenschützer für verfassungswidrig halten. Für die Herausgabe von PIN, PUK oder Passwörtern ist hingegen eine richterliche Genehmigung erforderlich. Die Beschreibung, wann dies im Einzelfall zu genehmigen ist, ist allerdings ebenfalls Gegenstand von Kritik, da hier eher schwammig vom "Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" die Rede ist, während Datenschützer hier höchstens "schwere Ordnungswidrigkeiten" genannt haben wollten.
Auch die Verbände der Internetbranche lehnen das Gesetz ab, das sie bei mehr als 100.000 Kunden verpflichtet, eine "gesicherte elektronische Schnittstelle" für die Abfragen einzurichten. Der Bundesrat kann die Regelung zwar noch stoppen, das erscheint allerdings aufgrund der vielen Länderregierungen mit SPD-Beteiligung eher unwahrscheinlich. Die Piratenpartei hat für diesen Fall angekündigt, das ihr "Kieler Fraktionsvorsitzende Patrick Breyer, der bereits das alte rot-grüne Schnüffelgesetz per Verfassungsbeschwerde gekippt hat, auch gegen das neue Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht" ziehen wird.
Quelle: Netzpolitik.org